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Finanzierung

Die Tagespflege ergänzt die Leistungen der ambulanten Pflege. Sie kann mit Pflegesachleistungen oder mit Geldleistungen kombiniert werden. Wer also eine Tagespflege in Anspruch nimmt kann ambulante Pflegesachleistungen oder auch das Pflegegeld weiterhin vollständig und ohne Abzüge in Anspruch nehmen.

Eine Übertragung der Leistungsansprüche für die Tagespflege auf ambulante Pflegesachleistungen oder Geldleistungen ist gesetzlich ausgeschlossen.

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Die Pflegekasse übernimmt folgende Höchstbeträge für die Tagespflege und die ambulante Pflege:

Münzen

Beispiel für eine voll genutzte Finanzierung durch die Pflegekasse:

Beispiel 1:

Herr S. (PG3) nutzt seinen gesamten Anspruch auf Tagespflegeleistungen (1.298,00€). Zusätzlich nimmt er Leistungen der ambulanten Pflege im Umfang von 1.074,00€ (=75%). Somit bleiben Herr S. für seinem Leistungsanspruch noch ein Pflegegeldanteil von 25% übrig, was bei Pflegegrad 3 (vom erhöhten Pflegegeldbetrag von 573,00€) 143,25€ entspricht.

Beispiel für eine ,,unzureichend'' genutzte Finanzierung durch die Pflegekasse

Aufgrund von Feiertagen im Dezember ist Herr S. nur halb so viele Tage wie üblich in die Tagespflege gegangen. Aufgrund dessen hat er nur 649,00€ (= 50% von 1.298,00€) in Anspruch genommen. Die häusliche pflegerische Versorgung lief weiterhin wie gehabt in Höhe mit Pflegesachleistungen in Höhe von 1.074,00€ (=75% von 1.432,00€) und erhielt Pflegegeldleistungen in Höhe von 143,25€ (=25% von 573,00€)

Der nicht „verbrauchte“ Anteil der Tagespflege von 50% kann nicht als Pflegesachleistungen oder als Geldleistung genutzt werden und verfallen somit. Demnach ist es sinnvoll das Budget für die Tagespflege vollumfänglich zu nutzen, da die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld dadurch auch nicht geschmälert werden.

 

Bei frühzeitiger Rücksprache ist es in solch einem Fall in der Regel möglich, die Tagespflege auch an mehr Tagen der Woche zu besuchen.

Die Kosten für eine Tagespflege setzen sich zusammen aus:

  • Pflegesatz:  Damit werden die Pflege und soziale Betreuung finanziert

  • Unterkunft und Verpflegung

  • Ausbildungsumlage (Zur Unterstützung der Ausbildung in der Pflege)

Unterkunft und Verpflegung pauschal 13,00€ pro Tag.

Ausbildungsumlage variiert Jährlich

 

Der Entlastungbetrag nach §45 XGB XI in Höhe von 125€ kann für die Tagespflege genutzt werden.

Bei genaueren Fragen zur Finanzierung, so wie bei Interesse an einem Kostenvoranschlag können Sie uns gerne Kontaktieren.

                                                                                                                      Quelle: BPA

Tagespflege ,,Goldener Herbst''

Heuweg 12, 18442 Negast

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